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Das sollten Sie zu Versicherungen in der Schweiz wissen

Wer in der Schweiz arbeitet, braucht Versicherungen. Einige sind dabei freiwillig, aber dennoch sinnvoll. Andere wiederum gehören zu den sogenannten „Pflichtversicherungen“, die also zwingend abgeschlossen werden müssen.

Pflichtversicherungen in der Schweiz sind:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
Pflichtversicherungen-in-der-Schweiz.
Pflichtversicherungen in der Schweiz

Um während der aktiven Berufslebens und darüber hinaus finanziell abgesichert zu sein, empfehlen sich weitere Versicherungen auf freiwilliger Basis.

Freiwillige Zusatzversicherungen:

  • Krankenzusatzversicherung (zur Zahnbehandlung, Heilpraktiker, Brillenzuschuss etc.)
  • Pflegezusatzversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Private Renten- und Vorsorgeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
Rechtschutz-Schweiz
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit

Mit unserer Beratung auf der sicheren Seite

Wir vom Grenzgängerservice beraten Sie gerne unverbindlich zu allem, was mit dem Thema Versicherung in der Schweiz zu tun hat.

Selbstverständlich halten unsere Fachleute dabei immer Ihre persönliche Situation im Blick, sodass Sie sicher sein können, nur die besten Empfehlungen von uns zu erhalten – und das völlig ohne Kosten für Sie!

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es, verschiedene Versicherungsmodelle sowohl für die Pflichtversicherungen in der Schweiz als auch für die freiwilligen Zusatzversicherungen zu entwerfen. Angepasst an Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten finden wir genau die Lösung, die Ihnen ein sorgenfreies Leben und Arbeiten in der Schweiz bietet.

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Die drei Säulen der Vorsorge in der Schweiz

Um auch nach dem aktiven Berufsleben den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können, gilt in der Schweiz das Drei-Säulen-Prinzip zur Altersvorsorge.

Die Säule 1 (unter anderem Alters- und Hinterlassenenversicherung) zur Sicherung der Lebenshaltungskosten im Alter ist eine obligatorische Vorsorgeversicherung.

Das Gleiche gilt für die Säule 2, die zum einen die Risiken Tod und Invalidität abdeckt und zum anderen Zusatzbeiträge für die Altersversorgung anspart.

Als freiwillige Vorsorge gilt die Säule 3, die einen weiteren, sehr wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leistet.

Drei-Saeulen-Vorsorge-Schweiz
Drei-Säulen-Prinzip Schweiz

Das Drei-Säulen-Prinzip im Einzelnen

Mit diesen drei Standbeinen können Sie als Grenzgänger in der Schweiz Ihrem Ruhestand unbesorgt entgegenblicken.

1. Säule: Staatliche Vorsorge

In Säule 1 ist die AHV, also die Alters- und Hinterlassenenversicherung geregelt. Darunter fallen zudem die Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatz während des Dienstes (EO) und bei Mutterschaft sowie die staatliche Arbeitslosenversicherung (ALV).

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Verdient man in der Schweiz 21.330 Franken oder mehr im Jahr und ist mindestens 17 Jahre alt, tritt zusätzlich die Säule 2 in Kraft. Die Beiträge dazu decken bis zum 24. Lebensjahr zunächst nur die finanziellen Risiken Tod und Individualität ab. Danach werden während des gesamten Erwerbslebens zusätzliche Beiträge für die Altersrente angespart.

3. Säule: Private Vorsorge

Erwerbstätige in der Schweiz haben die Möglichkeit, auch privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Besondere dabei: Beträge, die zu diesem Zweck angespart werden, fallen unter die Säule 3 – mit steuerlichen Anreizen vom Staat!

Zu unterscheiden sind dabei:

  • Säule 3a – gebundene Selbstvorsorge, bei der Beiträge, die an eine Pensionskasse geleistet werden bis zu einem Betrag von derzeit 6.883 Franken (Stand 2021) vom Einkommen abziehbar.
  • Säule 3b – ungebundene Selbstvorsorge, die in beliebiger Höhe eingezahlt werden können, allerdings eine geringere Steuerentlastung bewirken.
Ruhestand-unbesorgt-entgegenblicken
Säule 3: Private Vorsorge Schweiz

Wir beraten Sie zu allen 3 Säulen

Gerade für deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten wollen, kann das Drei-Säulen-Prinzip zur Vorsorge in der Schweiz zunächst etwas verwirrend erscheinen.

Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen ausführlich, was es mit jeder dieser drei Säulen auf sich hat und wie Sie diese am besten für Ihre Zukunft nutzen können.

Wichtig ist dabei vor allem die freiwillige dritte Säule, mit der sich durch gewinnbringende Einzahlungen hohe Beträge im Alter erzielen lassen – und das zudem noch steuerlich begünstigt!

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Für den Fall der Fälle muss das Vermögen abgesichert sein

Ob als Beklagter oder als Kläger – es kann schnell zu einem Rechtsstreit kommen. Oft sind es Kleinigkeiten wie ein Streit mit dem Nachbarn. Manchmal müssen aber auch  schwerwiegendere Fälle vor Gericht. Um sich da vor den Kosten zu schützen, hilft die Rechtsschutzversicherung in der Schweiz.

Rechtsschutzversicherung

Das deckt die Rechtsschutzversicherung ab

Es sind ja nicht nur die hohen Anwaltskosten, die bei einem Rechtsstreit zu Buche schlagen. Vom Erstberatungshonorar, dessen Höhe meist noch recht glimpflich ist, bis hin zu Honorarbeträgen im fünfstelligen Bereich können die Kosten für einen Rechtsbeistand gehen. Dabei kommt es immer auf den Streitwert an. Je höher dieser ist, desto teurer wird auch der Anwalt.

Doch damit ist es oft ja nicht getan. Auch die Zusatzkosten, vor allem als Beklagter, können durchaus die Existenz bedrohen.

Darum empfiehlt es sich auf alle Fälle, auch in der Schweiz eine geeignete Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die mehrere Risiken abdeckt.

Hohe-Anwaltskosten

Auch hier auf der sicheren Seite

Je nach Tarif werden von der Rechtsschutzversicherung verschiedene Risiken im privaten wie auch im beruflichen Bereich abgedeckt.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Das Anwaltshonorar
  • Die Gerichtskosten
  • Auslagen für eine Zeugenbestellung
  • Honorare für Sachverständige

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Was bleibt netto vom Lohn in der Schweiz übrig?

Zwar sind in der Regel die Löhne und Gehälter höher als in Deutschland und die Steuern niedriger. Dennoch müssen vom Bruttolohn auch hier Abgaben gezahlt werden.

Wie viel das ist, ergibt sich aus dem Bruttolohn sowie aus der persönlichen Lebenssituation. Zum Bruttolohn zählen zum Beispiel das Grundgehalt, Zulagen, 13. Monatslohn, Überstunden oder auch Kinderzulagen.

Zunächst werden davon folgende Lohnabzüge vorgenommen:

  • Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
Netto-Lohn-Schweiz-ausrechnen

Auch in der Schweiz werden die meisten Abzüge prozentual vom Bruttogehalt oder -Lohn berechnet. Im Einzelnen sind das:

Abzüge vom Bruttolohn:

  • KAHV/IV/EO: 5,275%
  • ALV 1 (bei einem Gehalt von bis zu 148.200 Franken pro Jahr*): 1,1%
  • ALV 2 (Jahresgehalt höher als 148.200 Franken): 0,5 %
  • NBU (variabel nach Arbeitgeber und Verdienst): zwischen 1 und 3%
  • BVG (je nach Alter): zwischen 7 und 18% vom Bruttolohn
  • KTG (nicht obligatorisch): zwischen 0,5% und 4%
  • Quellensteuer (nur für ausländische Arbeitnehmer je nach Wohnsitz, Familienstand und Religionszugehörigkeit)
Bruttolohn-Abgaben-Schweiz

Beispielrechnung Netto von Brutto

Um die Abzüge vom Bruttolohn zu verdeutlichen, haben wir eine Beispielsrechnung angefertigt.

Je nach persönlichen Umständen wie Wohnsitz, Alter oder Familienstand können die Abzüge sehr variieren.

  • Gehalt: 6.000 Franken
  • Zulage: 1.000 Franken
  • AHV/IV/EO: 369,25 Franken
  • ALV 1: 77 Franken
  • NBU: 100,10 Franken
  • BVG: 700 Franken

Das Bruttogehalt beträgt insgesamt also 7.000 Franken.

Davon werden in der Summe 1246,35 Franken abgezogen.

Somit bleibt ein Nettolohn von 5753,65 Franken am Monatsende übrig.

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Wichtiges zur Arbeitsvermittlung in der Schweiz

Die Schweiz gilt als Land der hohen Löhne und niedrigen Steuern. Wie aber sieht es mit Jobs gerade für Ausländer in der Eidgenossenschaft aus? Werden überhaupt noch Leute gesucht und wenn ja, zu welchen Bedingungen? In diesem Artikel erklären wir ausführlich, wie es um die Arbeitsvermittlung in der Schweiz wirklich steht.

Arbeitsvermittlung-in-der-Schweiz
Grenzgänger Bewerbung in der Schweiz

Gute Chancen für Fachkräfte

In der Schweiz herrscht ein ähnlicher Fachkräftemangel wie in Deutschland. Je nach Größe haben 33% bis 51% der Schweizer Unternehmen Probleme, geeignetes Personal zu finden. Vor allem im Industriegewerbe und Handwerk etwa als Elektriker, Schweißer und Mechaniker, aber auch auf dem Gesundheitssektor gibt es Jobs für qualifizierte Bewerber. Im Reinigungs- und Dienstleistungsbereich, als Ingenieur in der Chemie, Mechanik und Elektrik, als Fahrer, Handelsvertreter oder im Gastgewerbe sind jede Menge Stellen unbesetzt.

Die Arbeitsvermittlung in der Schweiz sucht auch beispielsweise Bewerber beispielsweise in der Buchhaltung. Da jedoch besteht oft das Problem, dass Bewerber/innen aus Deutschland die Kenntnisse in der besonderes Rechnungslegung der Schweiz fehlen.

Ähnlich steht es mit Jobsuchenden im Personalbereich; zu oft mangelt es hier an Erfahrung mit dem Arbeitsrecht in der Schweiz.

Fachkraeftemangel-Schweiz
Grenzgänger Arbeitsvermittlung Schweiz

Darauf achten Schweizer Personalchefs

Beim Bewerbungsgespräch lauern so manche Fettnäpfchen. Doch was in Deutschland gilt, ist nicht unbedingt auch in der Schweiz üblich. Zumindest zum Teil wird hier auf anderes geachtet.

Bewerbungstipps für die Arbeitsvermittlung in der Schweiz:

  • In den meisten Schweizer Unternehmen sind die sogenannten „social skills“ sehr wichtig. Das heißt, dass darauf geachtet wird, dass der Bewerber ins Team passt.
  • Natürlichkeit und Bodenständigkeit punkten. Wer zu forsch und zu selbstsicher auftritt, hat beim Personalchef oft schlechte Karten.
  • Beim Bewerbungsgespräch auch persönliche Themen anzusprechen, etwas über sich, seine Familie, Hobbys und Leidenschaften zu erzählen, macht sympathisch.
  • Natürlich ist auch in der Schweiz Geld ein Thema – es sollte beim Bewerbungsgespräch aber nicht im Vordergrund stehen. Häufig muss man als Arbeitnehmer in den sauren Apfel beißen und erst mal mit weniger anfangen als die Kollegen. Wer da aber schon zeigt, dass er auch die Schweizer Mentalität mag, das Land liebt und sich eine Zeitlang mit weniger zufrieden gibt, hat schon fast gewonnen.

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Steuern in der Schweiz – das sollten Sie wissen

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, müssen Steuern zahlen. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, müssten wegen bestimmter nationalen Bestimmungen theoretisch sogar in beiden Ländern Steuern entrichtet werden! Zum Glück aber gibt es das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen. Mit welchen Abgaben an den Fiskus Sie trotzdem rechnen müssen, erklären wir hier.

Doppelbesteuerungsabkommens
Steuern in der Schweiz.

Welcher Staat bekommt welche Steuern?

Laut Artikel 15 des deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommens (DBA D/CH) werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich in dem Staat versteuert, in dem man arbeitet und dementsprechend sein Gehalt oder den Lohn bezieht (Erwerbsortprinzip).

Zu den Einkünften zählen dabei:

  • Löhne
  • Gehälter
  • Gratifikationen
  • sonstige Bezüge sowie alle ähnlichen Vergütungen

Für Grenzgänger allerdings gilt das Erwerbsortprinzip nicht. Sie zahlen ihre Steuern an den Staat, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalts- bzw. Wohnort haben.

Als Deutscher, der in der Schweiz arbeitet und jeden Tag nach Feierabend zurück nach Hause fährt, heißt das also, dass er in Deutschland versteuert wird.

Steuern-in-der-Schweiz
Steuern in der Schweiz als Grenzgänger

Aber auch die Schweiz will Steuern haben!

Und zwar kassiert sie von Grenzgängern mit Wohnort in Deutschland die sogenannte Quellensteuer. Die beträgt 4,5% vom Bruttolohn, wird jedoch bei der Steuer in Deutschland angerechnet.

Was viele nicht wissen: Auch Renten, die aus der Schweiz gezahlt werden, sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden mit dem zu besteuernden Anteil als „sonstige Einkünfte“ aufgeführt.

Achtung: Auch Einmalzahlungen, die sogenannten „Freizügigkeitsleistungen“ aus einer Schweizer Pensionskasse sind entsprechend steuerpflichtig.

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Ist ein Bankkonto in der Schweiz vorgeschrieben?

Nein, grundsätzlich ist niemand verpflichtet, ein Bankkonto in der Schweiz zu haben, wenn er dort arbeitet – aber ratsam ist es dennoch! Man vermeidet mit dem richtigen Konto hohe Gebühren und Währungsverluste. Außerdem macht es dem Arbeitgeber die monatliche Lohn- oder Gehaltsüberweisung einfacher, auch Käufe, die direkt vom Konto bezahlt werden, sind ohne hohe Umtauschgebühren zu tätigen.

Bankkonto-in-der-Schweiz
Schweizer Bargeld

Die gute Wahl: ein Multiwährungskonto

Wer ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen will, sollte sich zunächst darüber im Klaren sein, dass das berühmte Schweizer Bankgeheimnis längst ein Mythos ist.

Das Steuerabkommen zum Austausch von Steuerdaten (AIA) verpflichtet Schweizer Banken nämlich, sämtliche Bankdaten ausländischer Kontoinhaber an das jeweilige Heimatland weiterzugeben.

Dennoch lohnt sich ein Bankkonto in der Schweiz gerade für Grenzgänger!

Da die Löhne und Gehälter in der Schweiz in Franken ausgezahlt werden, kann es bei Überweisungen auf ein deutsches Konto zu Verlusten aufgrund der Währungsunterschiede und auch noch zu hohen Kontoführungsgebühren kommen. Auch Verzögerungen bei Überweisungen von einem Schweizer auf ein Deutsches Konto sind nicht selten.

Um gerade die hohen Gebühren zu vermeiden, empfiehlt sich ein sogenanntes „Multiwährungskonto“ oder „Fremdwährungskonto“, das verschiedene Schweizer Banken anbieten.

Waehrungsverluste
Währung Euro und Franken für Grenzgänger Deutschland Schweiz

Vorteile des Fremdwährungskontos in der Schweiz

  • Unter Umständen kann beispielsweise bei einer Abwertung des Euros finanziell profitiert werden.
  • Für Käufe in der Schweiz von diesem Konto fallen keine Umtauschkosten an.
  • Bei vielen Direktbanken ist die Kontoeröffnung sehr einfach und Transaktionen zwischen Euro und Franken lassen sich problemlos erledigen

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Umzug in die Schweiz – was dabei wichtig ist

Nachdem Sie eine Zeitlang als Grenzgänger in Deutschland gewohnt und in der Schweiz gearbeitet haben, möchten Sie vielleicht ganz umsiedeln. Für die Schweizer Behörden sind Sie dann ein sogenannter „Aufenthalter“. Allerdings gibt es in Bezug auf die Bedingungen für einen Umzug in die Schweiz sowie für die Bestimmungen des Zolls Einiges zu bedenken.

Umzug-in-die-Schweiz
Umzug Familie von Deutschland in die Schweiz

Diese Freiheiten haben Sie als Aufenthalter

Um in der Schweiz nicht nur arbeiten, sondern auch völlig frei wohnen zu dürfen, benötigen Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung, den sogenannten Ausweis B. Erst damit wird der Status Aufenthalter überhaupt bewilligt.

Zu beantragen ist der Ausweis B bei der Kantonsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der zukünftige Wohnsitz liegt, also im entsprechenden Kanton. In der Regel ist die Aufenthaltsbewilligung fünf Jahre lang gültig, kann aber auch verlängert werden.

Wer den Status Aufenthalt bewilligt bekommen hat, darf

  • in der Schweiz arbeiten und auch die Arbeitsstelle wechseln
  • einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen
  • jederzeit den Wohnort wechseln
  • den Ehepartner sowie die Kinder unter 21 Jahren nachkommen lassen
Nachweis-Umzug-in-die-Schweiz
Umzugsliste

Das ist beim Umzug in die Schweiz zu beachten

Von Deutschland in die Schweiz umzuziehen ist nicht ganz so problemlos möglich wie innerhalb Deutschlands den Wohnort von A nach B zu verlegen. Vor allem was den Hausrat betrifft, gibt es einige Regelungen:

  • Möbel, Stereoanlage, Fernseher, Staubsauger, Bekleidung, Geschirr und alles weitere, was zum Hausrat gehört, können nur mit nachgewiesenem Wohnsitz in der Schweiz eingeführt werden.
  • Für den Umzug ist bei jeder Fahrt ein Nachweis der mitgeführten Gegenstände zu erstellen.
  • Außerdem ist ein Nachweis zu erbringen, das die mitgeführten Gegenstände nicht neu, sondern seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz sind.

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